Politik der Angst: Meinungsfreiheit, Mitbestimmung und Demokratie am Arbeitsplatz

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By Sebastian Reinfeldt

Es ist ein heikles Thema: Inwieweit können und dürfen Beschäftigte eines Betriebs öffentlich ihre Meinung zu den Arbeitsbedingungen oder zur strategischen Ausrichtung desselben äußern? Inwieweit können sie im Betrieb mitbestimmen? Wodurch sind sie im Konfliktfall geschützt? Der Fall von Servus TV fiel in dieser Woche mit meiner persönlichen Situation zusammen. Wegen öffentlicher Äußerungen in meiner Funktion als Betriebsrat war ich bis vor kurzem freigestellt, diese wurde mittlerweile aufgehoben; bei Servus TV soll erst gar kein Betriebsrat entstehen, der in solch eine Situation kommen könnte.

Besondere Rechtsverhältnisse am Arbeitsplatz

Solche Auseinandersetzungen haben einen sehr engen juristischen Rahmen: Am Arbeitsplatz bewegen wir uns in einem anderen Rechtsverhältnis als außerhalb. Wir unterliegen einer Hierarchie (diverse Vorgesetzte, auch dann, wenn wir selber Vorgesetzte sind), in deren Ablauf wir weisungsgebunden sind. Außerdem unterliegen wir einem Eigentumsverhältnis: Die Firma gehört irgendjemandem, der oder die deren Geschicke lenkt und der oder die in der hierarchischen Abfolge auf der stärksten Input-Seite steht. Zusätzlich üben die Kundinnen und Kunden als Nachfragende einer Leistung oder eines Produktes Einfluss auf das Gepräge einer Firma aus. Ein besonderes Rechtsverhältnis bedeutet konkret, besondere Machtverhältnisse – und da die Nachfragenden auch Regeln setzen können, die wir als Mitarbeitende einer Firma, die sich am Markt bewegt, zu beachten haben, ist die menschenrechtliche und demokratiepolitische Situation am Arbeitsplatz unter den gegebenen Bedingungen komplex.

Selbstverständlich kann ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin zu allgemeinpolitischen Fragen denken, was er oder sie möchte. Und in einer Demokratie kann diese Meinung auch geäußert werden. Auch kann am Arbeitsplatz im Gespräch mit KollegInnen gesagt werden, was man politisch denkt und man kann auch mit ihnen darüber diskutieren. Schwierig wird es bei allen Fragen, die die konkrete Arbeit oder direkt die Firma oder die Branche betreffen. Dort können nämlich die besonderen Rechts- und damit Machtverhältnisse greifen, und sie schränken die Freiheit, die Meinung öffentlich zu äußern, ein. Etwa, und das ist der stärkste Grund, wenn die Äußerungen den Betrieb schädigen oder wenn interne Informationen dadurch weiter gegeben werden oder aber, wenn Arbeitsanweisungen nicht befolgt werden, eben weil man anderer Meinung ist. Soweit kurz zusammen gefasst die Rechtslage – und damit verbunden die konkreten Kräfteverhältnisse. Bei JournalistInnen kommt noch hinzu, dass sie in Tendenzbetrieben arbeiten, die politische Einstellungen vorschreiben können.

Betriebsräte sind Schutzschirme

Um in dem delikaten Umfeld des Arbeitsplatzes einen besonders geschützten Bereich zu schaffen, gibt es Betriebsräte (gemeint sind hier die Körperschaften). Sie werden von den Beschäftigten einzeln oder über Listen gewählt, und sie können für die Zeit ihres Amtes für und anstelle der Beschäftigten im Betrieb und in der Branche freier sprechen und agieren als diese. Deshalb gilt für sie ein besonderer Kündigungsschutz. Weiterhin besitzen Betriebsräte Kontrollrechte gegenüber den Geschäftsführungen und sie müssen bei einer Reihe von Entscheidungen, die die KollegInnen insgesamt betreffen, mit einbezogen werden: Arbeitszeitregelungen beispielsweise. Betriebsräte sind also keineswegs Spielplätze für GewerkschaftsfunktionärInnen, sondern zentral für das Bisschen innerbetrieblicher Demokratie, das derzeit möglich ist. Besonders wichtig ist dabei, dass das Mandat eines einzelnen Betriebsrates oder einer Betriebsrätin ein freies Mandat ist, und unter keinen Umständen Anweisungen unterliegen darf. Ansonsten würde das Mandat in dem geschilderten komplexen Kräfteverhältnis am Arbeitsplatz in sein Gegenteil verkehrt werden – und Betriebsräte könnten ganz andere Interessen unterworfen werden als von denjenigen, die sie gewählt haben.

Wenn nun ein Eigentümer einer Firma meint, dass er keinen Betriebsrat wolle, so sagt er damit (meiner Meinung nach), dass er keine Demokratie und Mitbestimmung in seinem Betrieb möchte. Was bei Oligarchen nicht verwundern dürfte, denn als Einzelner oder Einzelne soll man in dem asymmetrischen Vertragsverhältnis der anderen Seite des Oligarchen völlig schutzlos ausgeliefert sein – genau das macht ihre individuelle Macht aus. Diese Mitwirkung und (indirekte) Demokratie dennoch einzufordern und zu erkämpfen ist die Aufgabe der Beschäftigten vor Ort, und nicht der Gewerkschaft an ihrer Stelle. Die Gewerkschaft kann nicht einen Betriebsrat gründen (zumindest in Österreich nicht), sie kann ebenso wenig dessen Gründung wieder abblasen. All das müssen die Menschen vor Ort schon selber wollen und durchsetzen. Die Gewerkschaften können diesen Prozess nur begleiten. Für die InitatorInnen einer Betriebsratsgründung bestehen übrigens besondere Kündigungsschutzregelungen, eben damit sie nicht zugleich ihren Job riskieren, wenn der Gründungsprozess in Gang gesetzt wird.

Politik der Angst am Arbeitsplatz

In den kritischen Reaktionen auf die Entscheidung des Oligarchen Matteschitz, den Sender Servus TV lieber einzustellen als ihn mit einem Betriebsrat weiter zu führen, der ihm über die Schulter schauen kann, wurde in erster Linie auf die Einschüchterung der Kolleginnen und Kollegen Bezug genommen. Das ist sicherlich richtig. Doch sind die Adressaten dieser aktuellen Einschüchterung andere als die Fabrikarbeiterinnen und -arbeiter, die noch vor 100 Jahren für das Streikrecht und das Recht, sich im Betrieb zusammenzuschließen und mitzubestimmen, gekämpft haben. Die Politik der Angst, die in diesen Zeiten innerbetrieblich gefahren wird, bezieht sich auf Menschen, die als viele kleine Einzel-UnternehmerInnen agieren, auch dann, wenn sie formal gesehen angestellt sind und den oben beschriebenen Hierarchien unterliegen. Wir – der Plural ist hier bewusst gewählt – übernehmen volle Verantwortung für unseren Arbeitsbereich, den wir in den gegebenen Grenzen selbstständig organisieren und gestalten. Kennzeichen der neoliberalen Verhältnisse ist das gesellschaftlich geforderte Unternehmertum der Einzelnen, das auch ein „unablässiges Abschätzen und Kalkulieren von Risiken“ nach sich zieht und „eine permanente Angst vor dem
eigenen Scheitern“ beinhaltet. (Thomas Lemke, Eine Kultur der Gefahr)

Die innerbetrieblich Politik der Angst ist nicht nur einschüchternd, sie ist als solche eine Management-Strategie. Ihr zufolge sind es nicht die Entscheidungen der Verantwortlichen alleine, die über den Erfolg oder Misserfolg des Betriebes am Markt entscheiden. Das individuelle, tagtägliche Verhalten aller am Geschäftserfolg Mitarbeitenden würde in das Geschäftsergebnis des Betriebs mit einfließen. Somit würde jede und jeder an jedem Tag mit dem individuell zurechenbaren Verhalten über den Geschäftserfolg mitentscheiden – in letzter Konsequenz sind somit die Beschäftigten selbst für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze verantwortlich. Ob als Betriebsräte, als Reinigungskräfte, ob im Sekretariat im Leitungsgremium oder im Außendienst. Jede und jeder ist ersetzbar – so lautet die Botschaft, mit der ein ungeheurer Druck auf die Einzelnen ausgeübt wird. Die formal gegebenen Rechte eines Betriebsrates bekommen im Rahmen solch einer Management-Strategie eine ganz andere Bedeutung. Die konflikthafte Interessensvertretung unten versus oben wird somit zum Co-Mangement umfunktioniert, auch weil die Beschäftigten und die Geschäftsführungen sich einig zu sein scheinen: in der gemeinsamen Sorge um den Arbeitsplatz und in dem gemeinsamen Wissen, ersetzbar zu sein.

Diese Technologie der Angst dient der Menschenführung. Sie funktioniert in Zeiten relativ hoher Arbeitslosigkeit und unsicherer wirtschaftlicher Verhältnisse besonders gut. Nicht nur am Arbeitsplatz werden Ängste produziert und dann ausgebeutet, um die potentiell freien, reflektierenden Individuen einem unternehmerischen Willen zu unterwerfen. Aber besonders am Arbeitsplatz kann nur die Angst vor dem möglichen Verlust des Arbeitsplatzes sehr wirkungsvoll hervorgerufen werden, um potentiell widerständige Individuen gefügig zu machen. Wer ersetzbar ist, fügt sich.

Angst beherrscht unsere Gesellschaften. Sie ist einerseits ein menschliches Gefühl, dem mit guten Argumenten nicht gut beizukommen ist. Das ändert aber andererseits nichts daran, dass sie provoziert und heraufbeschworen wird, um uns autoritäre und undemokratische Lösungen schmackhaft zu machen. Das gilt für die Politiken am Arbeitsplatz ebenso wie die Politiken in der Gesellschaft.

 

Fotocredit: https://indecentbazaar.wordpress.com/tag/gilles-deleuze/

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