YouTube ist voll von Nazi Propaganda

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By Christoph Ulbrich

Die Diskussion rund um Hasspostings und Gewaltvideos im Web hat in den letzten Monaten weite Kreise gezogen. Facebook hat nach langem Zögern reagiert. Die Staatsanwaltschaft ist immer öfter mit Ermittlungen wegen „Verhetzung“ auf Facebook konfrontiert. Bisher weniger Beachtung hat die Videoplattform YouTube bekommen. Wir haben uns auf YouTube umgesehen und jede Menge faschistische, xenophobe und hetzerische Propagande entdeckt. Mit erstaunlich hohen Klickzahlen. Während Videos des IS oder Videos mit sexuell explizitem Inhalt umgehend gelöscht werden, dauert es bei Nazi-Propaganda oft richtig lange bis Videos entfernt werden – wenn überhaupt.


Landser: In Deutschland verboten – und auf YouTube auf Powerplay

Auf YouTube finden sich gleich ganze Alben der wohl prominentesten Musikgruppe aus dem Neonazi-Milieu: Landser. Enthalten auf dem „Best of“ sind Titel wie „Nigger“ oder „Polacken Tango“.
Dabei wurde Landser bereits 2003 als erste Musikgruppe überhaupt per Gerichtsbeschluss zur kriminellen Vereinigung erklärt. Die Bandmitglieder zu Geld- und Haftstrafen verurteilt. Landser ist in Deutschland per Gerichtsbeschluss verboten. Die Band die schon in den 1990er Jahren weitgehend aus dem Untergrund agierte, löste sich auf. Der „Popularität“ der Band hat das keinen Abbruch getan. Das Lied „Rassenkrieg“, das vor nicht einmal 6 Monaten hochgeladen wurde, ist inzwischen über 135.000 mal angeklickt worden.

„Türke Türke, tötet ihre Kinder, schändet ihre Frauen!“

Nur einen Klick weiter: Der im Stil der Neuen deutschen Welle gehaltene Song „Türke Türke“ von Standarte (auf Youtube ist fälschlich „Störkraft“ als Interpret angegeben). Der Text des Songs ist kaum erträglich. Offen wird zu Mord und Gewaltverbrechen an Türken aufgerufen. Der Text ist voll von Nazi-Vokabular a la „Rassenschanden“. In den Kommentaren wird das Video – das in gut 3 Monaten über 50.000 mal angesehen wurde – von der Mehrzahl der User mit Wohlwollen aufgenommen. Gleich mehrmals ist „Sieg Heil“ und der Nazi Code „88“ zu lesen. Und das immer wieder auch unter Klarnamen der User.

Vom Gericht beschlagnahmt – auf YouTube abrufbar

Ebenfalls von Standarte stammt das Album „Deutschland den Deutschen“. Der Tonträger wurde bereits 1998 vom Landgericht Ulm wegen der rassistischen Texte beschlagnahmt. Auf Youtube, ist gleich die komplette CD abrufbar – seit über 2 Jahren. Das Video hat mittlerweile über 60.000 Aufrufe.

Als Beispiel ein Kader aus einem Video der Band Sleipnir

Großvater Adolf Hitler

Seit 2 Monaten online ist das Lied „Großvater“ der Band Sturmwehr. Im Text wird ein gefallener Großvater als Held heroisiert. Untermalt ist das Lied mit Aufnahmen Adolf Hitlers (Anmerkung: Diese Video-Version des Songs wurde mittlerweile nach 10.000 Klicks entfernt, das Lied selber ist nach wie vor online). Zum Konterfai Hitlers erklingt der Text

Auch lernte ich dich niemals kennen, so habe ich mein Urteil gefällt: Du warst kein Verbrecher und kein Mörder, sondern ein Held.

„Die BRD sie ist uns gleich, wir leben im Deutschen Reich“

Ebenfalls leicht auf YouTube zu finden sind Songs, in denen die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt wird. So z.B. im Text des Songs „Wir leben im Deutschen Reich“ der Band „Tätervolks Stimme“.

Wir geben nicht auf und
nehmen das Äußerste in kauf
Die BRD, sie ist uns gleich
wir leben im Deutschen Reich

(…)Viele haben keinen Schimmer
Das Deutsche Reich besteht noch immer
Wir werden solange kämpfen bis wir wieder sehen
wie die Hakenfahnen in Deutschland wehen.
Der Lügner zwingen wir in die Knie
Eine Kapitulation die gab es nie.

Die Liste mit Liedern und Textauszügen dieser Art ließe sich schier endlos fortsetzen. Leider.

YouTube muss aktiv werden

Es liegt im Wesen des Internets, dass, was einmal online ist, kaum mehr verschwindet. Trotzdem ist es möglich Inhalte zu entfernen. Das hat das Beispiel der Seite Alpen-Donau.info gezeigt. Die Seite mit rechtsextremen und offen verhetzenden Inhalten wurde vom Netz genommen. Die Betreiber gerichtlich verurteilt.
Selbst wenn man die Grenzen der Meinungs- und künstlerischen Freiheit sehr weit auslegt, so wird sie mit diesen Machwerken doch eindeutig und wiederholt überschritten. Insbesondere bei Bands und Texten, die ohnehin bereits gerichtlich verboten wurden, sollte es keine Frage sein, dass die entsprechenden Videos von Youtube gelöscht werden. Außerdem sind die Uploader, die das Material zur Verfügung stellten, zu belangen. So wie es z.B. bei pornografischen Inhalten für das Unternehmen YouTube selbstverständlich ist.

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