FPÖ fordert Sondersteuer für arbeitende Flüchtlinge

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In den Koalitionsspielereien der vergangenen Wochen ist es untergegangen. Der FPÖ ist erneut eine menschenverachtende Variante im Umgang mit Geflüchteten eingefallen: „Erwerbstätige aus dem Kreis der Asylberechtigten und subsidiär Schutzsuchenden, die nach einer sektoralen Arbeitsmarktprüfung durch das AMS im 1. Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden, müssen zusätzlich zu den regulären Steuern eine Sondersteuer von 10 Prozent ihres Einkommens entrichten“, hieß es in einem Entschließungsantrag der Freiheitlichen im Nationalrat. Die FPÖ forderte also eine Sondersteuer für Geflüchtete, wenn diese arbeiten.

Und tatsächlich beriet der Sozialausschuss des Parlaments diesen FPÖ-Antrag am 13. Juni 2017. Zwar wurde er dort abgelehnt. Doch zeigt das Beispiel auf, dass die Partei weiterhin keine Hemmschwellen hat. Koalition mit der SPÖ hin- oder her. Eine Recherche von Sebastian Reinfeldt und Christoph Ulbrich


Abgeltung für Verfahrens-, Unterbringungs-, und Integrationskosten

Es ist ein Vorgang, der zeigt, wie normal der Rechtspopulismus der FPÖ ist: Unter der Geschäftsnummer 2138/A(E) XXV. GP reichten die Freiheitlichen einen Entschließungsantrag für den Nationalrat ein. Überschrift: Kostendämpfung bei der Zuwanderung durch Asylwerber und Asylanten im Sozialstaat Österreich. Im Text fordern sie dann:

Erwerbstätige aus dem Kreis der Asylberechtigten und subsidiär Schutzsuchenden, die nach einer sektoralen Arbeitsmarktprüfung durch das AMS im 1. Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden, müssen zusätzlich zu den regulären Steuern eine Sondersteuer von zehn Prozent ihres Einkommens entrichten. Die Sondersteuer entfällt dann, wenn sie betragsmäßig einen jährlich festzusetzenden Prozentsatz der durchschnittlichen Verfahrens-, Unterbringungs-, und Integrationskosten pro Asylwerber, Asylberechtigtem bzw. subsidiär Schutzberechtigte erreicht hat.

Wirklich begründet haben die AntragstellerInnen Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Peter Wurm ihren Vorschlag nicht. Jedenfalls sollen Geflüchtete die Kosten rechtsstaatlicher Verfahren im Nachhinein übernehmen. Die Absicht ist erkennbar: Geflüchteten soll es mit allen Mitteln erschwert werden, ihren Aufenthalt in Österreich zu verfestigen – selbst dann, wenn sie asylberechtigt sind, und damit dauerhaft in Österreich bleiben können. Besser wäre es, so das Ansinnen der Abgeordneten, wenn sie weiterhin von Sozialalmosen abhängig sind. Immer bereit, abgeschoben zu werden.

Historischer Vorläufer: Vermögensabgabe für Juden

Diese völlig willkürliche Sondersteuer von 10 Prozent auf das Einkommen hat einen historischen Vorläufer: Nämlich die so genannte „Judenvermögensabgabe“, die Hermann Göring am 12. November 1938 unterzeichnet hat. Alle Juden mit einem Vermögen von mehr als 5000 Reichsmark mussten in vier Raten 20 Prozent ihres Vermögens abführen.

Der Hintergrund damals: Es gab ein Haushaltsdefizit von zwei Milliarden Reichsmark. Die Zahlungsunfähigkeit des Reichs wurde befürchtet. Also wurde diese Sondersteuer für Jüdinnen und Juden zur Haushaltssanierung erfunden – und von deutschen Großbanken vorfinanziert. 16 Prozent der Jüdinnen und Juden mussten diese Abgabe leisten – der Rest konnte kein Vermögen über 5000 RM vorweisen.

Das rhetorische Perpetuum Mobile der FPÖ

Bei den Beratungen dieses FPÖ-Antrags im Parlamentsausschuss für Arbeit und Soziales wurde das rhetorische Perpetuum Mobile der FPÖ besonders deutlich. Einerseits soll Geflüchteten und Schutzsuchenden der Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt sein. Andererseits wird argumentiert, dass „Menschen in Jobs mit niedrigem Lohn kein Verständnis dafür hätten, dass andere nur unwesentlich weniger Geld beziehen, ohne zu arbeiten.“ So äußerte sich FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm laut Ausschußprotokoll zur Begründung des Antrags Jedenfalls träfes immer die Fremden die Schuld für Gesetze, die im österreichischen Parlament gemacht werden. Dass zum wiederholten Male die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen gefordert wird, ist ein weiterer Aspekt. Hier allerdings kann die FPÖ Wirksamkeit vorweisen. Bundesweit wird die Mindestsicherung in diese Richtung umgestellt. Da tun dann wieder alle Parteien mit.


Foto: Dieter Schütz pixelio.de

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