Österreichs Demokratie: verschlampte Regierung, kopflose Linke – und kluge RichterInnen

Foto des Autors

By Sebastian Reinfeldt

„Die Bundespräsidenten-Stichwahl muss in ganz Österreich und komplett wiederholt werden. Das Innenministerium hat bei der Wiederholung der Stichwahl diese Rechtswidrigkeit abzustellen. Die Weitergabe von Auszählungsergebnissen vor Wahlschluss ist also zu unterlassen.“ Diese Sätze treffen das politische Establishment in Österreich wie ein Paukenschlag. Jahrzehntelange Schlampigkeiten in der Passt-scho-Demokratie sind als das klassifiziert worden, was sie in Wahrheit sind: Verletzungen wichtiger demokratischer Grundsätze. Aber auch der FPÖ und ihrem Ansinnen einer präsidialen, vor-digitalen Demokratie wurde eindeutig eine Absage erteilt. Ein wegweisendes Urteil also, meint Sebastian Reinfeldt.

Ausschlaggebend für das Erkenntnis des VfGH war der skurrile Umgang der staatlichen Behörden mit Gesetzen und Wahl-Vorschriften. Beispielsweise stehen das Öffnen von Kuverts ohne die Anwesenheit von BeisitzerInnen, saloppe Einladungen an die Wahlbeisitzenden zur Auszählung und umdatierte Auszählungs-Protokolle mit wesentlichen demokratischen Grundsätzen nicht in Einklang. Aus formalen Fehlern werden also substantielle Verletzungen demokratischer Grundsätze.

Konkret ist in 14 von 20 untersuchten Wahlbezirken gegen den zentralen Grundsatz der geheimen Wahl verstoßen worden. Der Wahlleiter müsse allen BeisitzerInnen die Möglichkeit bieten, das Vorsortieren von Wahlzetteln nachzuvollziehen und nichtige Wahlkarten zu überprüfen. Das Auszählen selbst müsse immer beim Kollegium bleiben, führte der Präsident des VfGHs, Gerhart Holzinger, in der Urteilsbegründung aus. „Auch in einer stabilen Demokratie sichert das genaue Einhalten der Vorschriften das Vertrauen der Bürger“, erläuterte der Präsident. 77996 Stimmen seien in den vierzehn aufgezählten Bezirken betroffen – das ist mehr als die Differenz zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen. Daher sind die Unregelmäßigkeiten schon rein quantitativ von Bedeutung.
Besonders kritisierten die Richterinnen und Richter aber das in Österreich übliche Weitergeben von Ergebnissen durch die Bundeswahlbehörde an ausgewählte Empfänger vor Schließung aller Wahllokale. Am Land ist oft bereits um 13 Uhr Schluss, und dann sickern erste Ergebnisse durch. Ich persönlich gehöre sicher nicht zu den Bestvernetzten im Land, aber bei allen vergangenen Wahlen wusste ich bereits gegen 15 Uhr über Ergebnisse Bescheid, oftmals auch schon über vorab veröffentliche Hochrechnungen oder Prognosen. Auf twitter läuft bei Wahlen immer die Wette, wer denn zuerst die Sperrfrist verletze. Frühzeitig weiß man schon, wie die Wahl ausgeht – zu dieser Zeit sind in Wien die Wahllokale noch offen, die Abstimmung läuft also jeweils noch. Es folgen dann Aufrufe im Netz, jetzt noch schnell zur Wahl zu gehen. Diese sind eindeutig manipulativ.

Die wegweisende Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs zur Wiederholung der BundespräsidentInnenwahl wird in Österreich nun unterschiedlich kommentiert. Robert Misik meint im deutschen Spiegel, es handele sich dabei um einen „skurrilen Sieg des Rechtsstaates“, weil es nur um Formfehler in „einigen abgelegenen Gemeinden“ ginge. Mit diesem Kommentar zielt der linke Publizist haarscharf an den Entscheidungsgründen vorbei. Denn der VfGH hat betont, dass alleine die Vorabveröffentlichung der Ergebnisse die Aufhebung der Wahl rechtfertige. Außerdem haben BewohnerInnen abgelegener Gemeinden exakt dieselben demokratischen Rechte wie urbane BürgerInnen, denn es handelt sich um eine gleiche Wahl – ein weiterer Kernbestandteil von Demokratie.

In seltener Einigkeit mit Misik sieht auch die KPÖ nur Formalitäten verletzt und hat ihren Lenin („Der Staat als Waffe im Klassenkampfs“) wieder aus dem Archiv geholt. Sie meint, dass „das gegenwärtige Staatsgefüge und sein Rechtssystem auch (oder vor allem) den Zweck habe, den Status Quo und insbesondere die kapitalistischen Produktionsverhältnisse abzusichern.“ Aha. Die Schlüsselstellung des Bundespräsidenten bei dieser Aufgabe wurde im weiteren Text allerdings nicht sehr schlüssig argumentiert. Stattdessen wurden generelle Ungerechtigkeiten bejammert, die im vorliegenden Fall gar nicht einschlägig sind.

Schlechte Verlierer“ zu sein, attestiert wiederum Misik der rechtspopulistischen FPÖ, diesmal in der tageszeitung. Und er geht damit auf die realpolitischen Auswirkungen der Erkenntnis ein. Nun ja, die Wahl muss wiederholt werden, und van der Bellen wird sie noch deutlicher gewinnen als zuvor. Warum sich die österreichische Linke in solchen Kommentaren selber zu „Verlierern“ macht und sich in den Kommentaren noch dazu als „schlechten VerliererInnen“ erweist, bleibt völlig unbegreiflich. Was hat die Linke mit diesen schlampigen, undemokratischen Verfahrensweisen zu schaffen? Sie gehören kritisiert und abgeschafft, und zwar im Namen von Freiheit, Gleichheit und Geschwisterlichkeit! Wenn das Verfassungsgericht die Möglichkeiten von Manipulationen auch in Zukunft ausschließen will, und den staatlichen Behörden und der verantwortlichen Regierungskoalition aus ÖVP und SPÖ ihre jahrzehntelange undemokratische Praxis förmlich um die Ohren haut, sollte eine demokratische Linke dies als einen Sieg gegen die undemokratische Allianz aus SPÖ. ÖVP und FPÖ ansehen – und sich nicht selber im Kampf um die Demokratie kopflos aus dem Spiel nehmen.

Welche Partei bzw. welche politische Gruppierungen kämpft in der Alpenrepublik überhaupt um die Demokratie? Offenbar nicht viele. Denn die FPÖ wollte in ihrem Antrag die für sie postmoderne Form der Briefwahl überhaupt abgeschafft wissen. Dieses Ansinnen hat der Verfassungsgerichtshof krachend abgeschmettert. Auch ansonsten ist er der Argumentation der Rechtspopulisten ausdrücklich nicht gefolgt, sondern er hat allen Verantwortlichen eine Lektion in Demokratie- und Staatstheorie gegeben – inklusive den FPÖ-BeisitzerInnen. Diese Lektion sollte von links nicht kritisiert werden, weil es mal gerade nicht ins Tagesgeschäft oder die Urlaubsplanung passt. Schließlich schützt der Entscheid der Richterinnen und Richter die österreichische Demokratie auch vor möglichen FPÖ-Manipulationen in der Zukunft.

* Nur eine kleine Anregung: Warum eigentlich werden die BeisitzerInnen von Parteien benannt? Könnten denn nicht normale Menschen diesen Job genauso gut ausüben? Ich plädiere dafür, BeisitzerInnen im Losverfahren zu bestimmen und gescheit zu bezahlen. In Wien etwa könnte man das Gehalt der nicht-amtsführenden StadträtInnen locker dafür verwenden.

Und: Der Semiosisblog bittet um Unterstützung

2 Gedanken zu „Österreichs Demokratie: verschlampte Regierung, kopflose Linke – und kluge RichterInnen“

  1. Hallo,

    ich würde dem Semiosis-Blog gerne etwas spenden. Geht das auch via PayPal bzw. nehmt ihr Bitcoins?

    lg,
    ein aufmerksamer Leser

    Antworten

Schreibe einen Kommentar