Die Covid-Fragen eines Sideletter-Richters

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By Sebastian Reinfeldt

Es sind zwei Meldungen vom Wochenende, die den derzeitigen Zustand der Politik Österreichs präzise kennzeichnen: In Sidelettern hat die ÖVP mit den koalierenden Parteien FPÖ und später Grüne führende Positionen der Republik nach Parteibuch besetzt. Darunter befinden sich auch Positionen am Verfassungsgerichtshof (VfGH). Just einer dieser Richter, die durch Sideletter-Absprachen mit der FPÖ in Position kamen, bittet nun das Gesundheitsministerium über die COVID-19 Maßnahmen um Auskunft. Seine Ausführungen, die er im Zuge der Prüfung der Rechtmäßigkeit der COVID-Maßnahmen niederschreibt, könnten allerdings direkt von Schwurblern und Corona-Verschwörern diktiert worden sein.


Fragen aus einer Ecke

Das Ö1-Morgenjournal zu hören, das ist für viele eine morgendliche Routine. Die Beiträge geben den medienpolitischen Rahmen des Tages vor, wenn nicht unvorhersehbare Breaking News-Ereignisse neue Geschichten schreiben. Ungeimpften-Lockdown: Kritische Fragen vom Verfassungsgerichtshof, so lautet der Beitrag des heutigen Morgens (31. Januar 2022). Der Verfassungsgerichtshof prüft also die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. So weit, so gut. Denn das ist ja seine Aufgabe. In diesem Zusammenhang hat er einen Fragenkatalog an das Gesundheitsministerium gesendet. Diese haben es indes in sich. Denn sie orientieren sich weniger am Stand der Wissenschaft, sondern lieber an Medienberichten und an böswilligen Unterstellungen aus der Ecke der Impfgegner und Corona-Verharmloser.

Wer fragt hier eigentlich? Es ist ein Sideletter-Richter.

Wer fragt? Ein Sideletter-Richter

Das erste Sideletter-Dokument, das ORF und profil am Wochenende veröffentlicht haben, könnte aus dem Giftschrank eines zeitgeschichtlichen Archivs stammen. Tatsächlich kommt es aus dem Tresor des freiheitlichen Klubs. Es trägt die Unterschriften von Politikern, die mittlerweile nicht ganz freiwillig politisch inaktiviert sind: Sebastian Kurz und HC Strache. In dem Dokument werden Personalentscheidungen der damals kommenden türkis-blauen Koalition festgelegt. Das Dokument vermerkt, wie führende Positionen der Republik nach Parteifarbe verteilt werden sollen. Darunter gibt es auch einen Punkt Verfassungsgerichtshof, in dem festgehalten wird:

-> Vizepräsident:

bis 31.12.2019: Christoph Grabenwarter (ÖVP)

ab 1.1.2020: Hauer (FPÖ)


Ausriss aus dem Original. Quelle: profil

Beifall bei ÖVP und FPÖ

Dann kam Ibiza und eine neue Regierung. Somit wurde Andreas Hauer 2020 nicht mehr Vizepräsident des Verfassungsgerichts, so wie eigentlich verabredet. In die Zeit der türkis-blauen Regierung fällt allerdings seine Nominierung als Verfassungsrichter durch den Nationalrat am 1. März 2018. Wohlgemerkt, zum Zeitpunkt der Unterschrift unter den Sideletter war Hauer noch nicht einmal Mitglied dieses Gerichts. Er wurde dies einzig und allein aus partei-politischen Gründen. Seine Nominierung war im Nationalrat denn auch umstritten. Die damalige Opposition lief erfolglos Sturm dagegen. Aber die ÖVP machte dem kommenden Richter in der Diskussion die Mauer, mittlerweile wissen wir auch, warum. Das stenographische Protokoll der entsprechenden Sitzung hält am Ende der geheimen Abstimmung fest:

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: (…) Somit lautet der Wahlvorschlag des Nationalrates für die Ernennung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes auf Herrn Universitätsprofessor Dr. Andreas Hauer. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Bereits am 7. März 2018 lobte die damalige VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein den neuen Verfassungsrichter an.

Rechte Kritik an der ‚multikriminellen Gesellschaft‘ der Menschenrechte

Hauer steht politisch weit rechts. Wie es sich für einen Mann des dritten Lagers gehört, ist er bei einer schlagenden Verbindung, in dem Fall beim Corps Alemannia Wien zu Linz. Dort war einige Jahrzehnte zuvor noch der Sturmführer der SA, Horst Wessel, aktiv. Das ist – nicht nur für einen Verfassungsrichter – eine bemerkenswerte und mindestens hinterfragenswerte Traditionslinie. Dass Hauer vor seiner Zeit als Mitglied des Verfassungsgerichts dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstellt hat, für eine „multikriminelle Gesellschaft“ verantwortlich zu sein, passt ins rechte Bild.

Der Szene-Klassiker: an oder mit Corona?

Richter Hauer hat den Fragenkatalog der Verfassungsgerichtshofs an das Ministerium unterzeichnet. Bereits im ersten Absatz des Dokuments bezieht sich das Gericht auf einen Artikel aus Die Presse, in dem rhetorisch gefragt wird: Wirkt die Impfung überhaupt?

Diese Frage soll das Ministerium also beantworten. Dazu muss man nicht auf Medienberichte zurückgreifen. Denn es gibt verlässliche wissenschaftliche Studien. Sie fasst das Robert-Koch-Institut in seinem Überblick zusammen. An diesen Aussagen zu zweifeln, dafür gibt es keinerlei Anlass. (Wir stellen diese Studien am Ende dieses Beitrags zum Nachlesen zur Verfügung). Im direkt folgenden Absatz irritiert der Fettdruck im Original bei der Formulierung an oder mit Covid verstorben? Formulierung und Fragen suggerieren, es könnte auch andere Ursachen einschlägig sein. Sie torpedieren somit die amtliche Zählweise.

Der Verfassungsgerichtshof ersucht daher um Auskunft, ob die in den Verordnungsakten angegebenen Hospitalisierungs- bzw. Verstorbenenzahlen alle mit SARS-CoV-2 infizierten Personen (…) umfassen? Wenn ja, warum wurde diese Zählweise gewählt?

Ausriss aus dem Fragenkatalog des Gerichts

Die juristische Zielrichtung solcher Fragen ist offenkundig: Verordnungen – und solche hinterfragt der VfGH – sind keine Werke, die Recht setzen. Mit ihrer Hilfe soll geltendes Recht nur durchgesetzt (und nicht geschaffen) werden. Über ihre Rechtmäßigkeit entscheidet somit die Aktenlage, die den Informationsstand der Behörde wiedergibt. Diesen zu überprüfen, gibt das Verfassungsgericht vor.

Wissenschaftliche Studien sind für den VfGH ‚Medienberichte‘

Im Vorstellungsbereich des Gerichts scheint es fast nur ‚Medienberichte‘ zu geben – und keine wissenschaftlichen Fakten. Dabei sind diese Fakten in dieser Pandemie offen zugänglich. Das wird auch bei einer weiteren Frage offenbar, die die Wirksamkeit der Impfung in Zweifel zieht. Das Gericht bezieht sich einzig auf „Medienberichte“.

Um welchen Faktor verringert die COVID-Schutzimpfung das Risiko schwerer Verläufe? In Medienberichten war von bis zu 95 % die Rede.

Ausriss aus dem Fragenkatalog des Gerichts

Unbeantwortbare Fragen

Auf Medien beruft sich das Gericht auch, wenn es Fragen formuliert, die wissenschaftlich unbeantwortbar sind. Es will nämlich wissen, wie stark sich der Schutzfaktor der Impfung im Zeitverlauf verringert.

Nach Medienberichten soll sich die Schutzwirkung von COVID-Schutzimpfungen mit dem Zeitablauf verringern. Trifft dies zu? Wie hoch ist demnach der Schutzfaktor nach der Zweitimpfung mit dem am häufigsten verwendeten Impfstoff drei Monate, sechs Monate und neun Monate nach der Zweitimpfung? Es wird jeweils um Angabe der absoluten und der relativen Risikoreduktion ersucht.

An einem einzigen Punkt kennt das Verfassungsgericht plötzlich doch wissenschaftliche Studien:

Es scheint dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen, dass sich auch Personen mit COVID Schutzimpfung mit SARS-CoV-2 infizieren, an COVID-19 erkranken und SARS-CoV-2 übertragen können. Um welches Maß sinkt durch die COVID-Schutzimpfung jeweils das Infektions-, das Erkrankungs- und das Übertragungsrisiko?

Das ist die einzige Textpassage, in der die Worte Wissenschaft, Forschung oder Studien in der Fragestellung des Gerichts vorkommen.

Auf diese Weise fragt jedenfalls niemand, der wirklich etwas wissen will. Stattdessen präsentiert das Gericht eine wissenschaftlich nicht belegte, vorgefertigte Meinung, auf die das Ministerium reagieren soll.

Die Entscheidung des Gerichtshofs dürfte dann keine Überraschung mehr werden. Sie wird sich nicht an denen orientieren, deren Leben und deren Existenz durch die Verordnungen geschützt werden könnten.

Fragenkatalog des VfGH an das Gesundheitsministerium zum Download

Fragenkatalog des VfGH

Studien zur Wirksamkeit der Impfung

Robert Koch Institut: Impfen – Wirksamkeit (Stand 24.1.2022)

BNT162b2 mRNA Covid-19 Vaccine in a Nationwide Mass Vaccination Setting

In dieser israelischen Studie – erschienen im New England Journal of Medicine – wurden die Daten von rund 600.000 geimpften Israelis mit einer Kontrollgruppe verglichen, die nicht geimpft war. Die Studie ist am 15. April 2021 veröffentlicht worden.

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