Ausbildungspflicht: Überwachen und Strafen

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By Sebastian Reinfeldt

Die Regierung hat eine Ausbildungspflicht für Jugendliche beschlossen, melden die österreichischen Medien. Lange geplant sei sie gewesen. Doch was bedeutet sie? Strafen für Eltern, keinerlei Verpflichtung für Arbeitgeber. Das ist Neoliberalismus pur, denn gesellschaftliche Probleme werden individualisiert und als Versagen von Einzelnen – in diesem Fall der Eltern – deklariert. Das Gesetz etabliert ein System aus Überwachen und Strafen. Von Sebastian Reinfeldt.

Rund 40.000 Jugendliche (zwischen 15 bis 25 Jahre) sind in Österreich arbeitslos. Diejenigen von ihnen, die keine Ausbildung haben, sollen von nun an zur Ausbildung gezwungen werden. Das ist der Sinn der Ausbildungspflicht, so der Plan der Regierung.  Sollte ein Jugendlicher dem Zwang nicht Folge leisten, so seien dafür die Eltern verantwortlich. Eine Ausbildungsverpflichtung für die Unternehmen gibt es natürlich nicht.  Als erstes wird folglich ein umfangreiches Meldesystem für Jugendliche aufgebaut, damit „alle Fälle“ erfasst werden. Doch was sind eigentlich die Fakten? Nehmen wir als Beispiel Wien:

Schätzungen des waff gehen heuer von rund 6.000 Wienern zwischen 15 und 18 Jahren aus, die entweder nach der Pflichtschule weder eine Lehre noch eine weiterführende Schule beginnen. In dieser Zahl sind auch die Drop-out-Fälle inkludiert – also jene Personen dieser Altersklasse, die eine schon angefangene Ausbildung abbrechen bzw. wegen nicht bestandener Prüfungen ausscheiden.

Viele der betroffenen Jugendlichen hätten einen Migrationshintergrund, so heißt es. Hier scheint das neue Gesetz die Verantwortung auf die Eltern zu verschieben, die für das mangelnde gesellschaftliche Interesse der vergangenen Jahrzehnte an einer guten Ausbildung für Migrantinnen und Migranten verantwortlich gemacht werden. Wege zur Ausbildung wurden und werden österreichweit nicht eröffnet, nach wie vor gibt es zu wenig (qualitativ gute) Ausbildungsplätze und das gleiche gilt für die Schulen.

Dabei beginnt die Diskriminierung im Ausbildungssystem bereits in der Volksschule. Regelmäßig wird in der vierten Klasse, im Alter von 9 Jahren, über die Zukunft eines Menschen entschieden. In ein Gymnasium aufsteigen können dann zumeist die österreichischen Kinder, die Mehrheit der Kinder mit Migrationshintergrund landen in einer Neuen Mittelschule. So wichtig natürlich eine gute Ausbildung für jeden und jede ist, so kann diese nicht erreicht werden, indem man ein Überwachungs- und Zwangssystem mit Strafen errichtet, sondern nur, indem sinnvolle Ausbildungswege für alle angeboten wird – übrigens für 16-Jährige ebenso wie für 20-Jährige.

 

 

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