Deutsche Golfer in Tirol: Alle mit gültigem Corona-Zertifikat unterwegs?

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By Sebastian Reinfeldt

Ab 15. Juni soll die Grenze zwischen Österreich und Deutschland wieder geöffnet werden. Ab Freitag wird es nur noch stichprobenartige Kontrollen geben. Aber wie ist das eigentlich genau mit dem Grenzverkehr zwischen Bayern und Tirol derzeit? Muss sich, wer beispielsweise von Linz nach Innsbruck über das Deutsche Eck fährt, danach in Quarantäne begeben? Oder kann so jemand an der Grenze abgewiesen werden? Werden die entsprechenden Regelungen ohne Ansehen der Person exekutiert? Vergangenen Woche jedenfalls schlugen Golferinnen und Golfer in Kitzbühel, die mit Autos mit deutschen Kennzeichen angereist waren, entspannt die weiße Kugel. Von Sebastian Reinfeldt 


Ums deutsche Eck

Die Fahrt über das so genannte „Deutsche Eck“ nach Innsbruck verläuft so: Bei der Hinfahrt muss man über Salzburg (Walserberg) nach Deutschland ausreisen und bei Kufstein wieder nach Österreich einreisen. Ist das derzeit eigentlich erlaubt oder verboten?

Der ÖAMTC meint mit Datum 4. Mai auf seiner Homepage:

Ein Transit über das Große Deutsche Eck (Autobahnverbindung Walserberg-Kufstein) und das Kleine Deutsche Eck (Steinpass) ist weiterhin untersagt. Die Entscheidung über die Möglichkeit der Einreise erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen der Beamten vor Ort.

Doch auf welche Rechtsgrundlage stützt sich diese Auskunft eigentlich? Die Deutsche Botschaft in Wien verweist nach Semiosis-Anfrage auf eine Infoseite der bayerischen Staatsregierung. In der dort wiedergegebenen „Veröffentlichung“ steht ausdrücklich, dass die Durchreise durch Bayern gestattet sei. Wer dies tue,

ha(t) den Freistaat Bayern auf unmittelbarem Weg zu verlassen. Die hierfür erforderliche Durchreise durch den Freistaat Bayern ist hierbei gestattet.

Das trifft auf Fahrten über das Deutsche Eck zu. Von deutscher Seite her passiert also nichts, wenn jemand die Autobahn zur Durchreise durch Bayern benutzt. Und was sagen die österreichischen Behörden?

Auf Nachfragen: Wer ist eigentlich zuständig?

Der Reihe nach haben wir Anfragen zu Fahrten über das Deutsche Eck an das österreichische Außenministerium, an das Innenministerium und an das Gesundheitsministerium gerichtet. Weder Außen- noch Innenministerium seien zuständig, antworten sie per Mail. Sie verwiesen auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Zuerst das Außenministerium:

Für alle Fragen betreffend Ein- und Ausreisebestimmungen und -prozeduren der österreichischen Behörden ist das BMI der zuständige Ansprechpartner. Für Maßnahmen basierend auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums wäre allenfalls auch dieses zu kontaktieren.

Das Innenministerium allerdings sieht sich nicht zustänbdig und verweist in seiner Antwort auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. In diesen wird im Falle einer Einreise von Personen mit Wohnsitz in Österreich festgelegt:

Abweichend von § 1 ist Personen erlaubt, nach Österreich einzureisen, die österreichische Staatsbürger sind, oder die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, und sich zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne verpflichten und dies mit ihrer eigenhändigen Unterschrift bestätigen.

Also: Entweder gibt es den Nachweis eines negativen Corona-Tests (das ist im Paragraf 1 geregelt), oder aber es muss eine 14-tägige „selbstüberwachte Heimquarantäne“ folgen. Mit Unterschrift. So sind die österreichischen Regeln.

Realität an der Grenze: Fahrt übers deutsche Eck ist „kein Thema“

Tatsächlich bin ich Anfang Mai von Wien nach Ischgl via Salzburg und Innsbruck gefahren. Und ich gestehe, dass ich mir über eine mögliche Komplikation an der Grenze keine Gedanken gemacht hatte. Schließlich war ich aus beruflichen Gründen innerhalb Österreichs unterwegs, was ich auch nachweisen konnte. Außerdem habe ich Deutschland nur zum Transit durchquert. Die Grenzkontrollen waren scharf, aber meine Erklärungen führten dazu, dass die Hin- und Rückfahrt über das deutsche Eck möglich war. „Kein Thema„, meinte der österreichische Grenzsoldat wörtlich. Haben die Grenzbeamtinnen – und beamten also falsch gehandelt? Verhält sich das Virus anders, je nach dem, auf welche Seite der Grenze es sich befindet? Warum ist also die Bewertung einer Durchreise auf beiden Seiten der Grenze so verschieden?

Zum Golfen nach Kitzbühel

Anderes Beispiel: In Bayern war Golfen bis Anfang dieser Woche untersagt. Das führte letzte Woche zu einer kafkaesken Situation am Golfplatz Reit im Winkel/Kössen. Sechs der 18 Golfbahnen befinden sich nämlich auf österreichischem Staatsgebiet. Dort war Golfen erlaubt – aber nur für Österreicherinnen und Österreicher. Mitten durch den Golfplatz verlief eine von der deutschen Bundespolizei bewachte Grenze. Verschlagene Golfbälle waren daher für immer verloren.

Für den Golfplatz Westendorf in Kitzbühel, der ab 1. Mai geöffnet hatte, erhielten wir vergangene Woche den folgenden Hinweis:

Als ich am Golfplatz Westendorf vorbeigefahren bin, habe ich mich nur gewundert. Es war an jedem Loch des Golfplatzes mindestens eine Gruppe Golfer – an einigen waren es mehr. Alles waren sehr alte Leute. Es war kein einziger „nicht Risikokandidat“ da. Normal sieht man da auch einige junge Leute, aber heute … das war auffallend. (…) Der Parkplatz war voll und von den Autos her waren ca. die Hälfte mit deutschem Kennzeichen. Die Autos waren alle große Audis, BMW, Mercedes und Porsche. In Kitzbühel selbst waren auch wieder sehr viele „dicke“ Autos mit deutschen Kennzeichen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die alle 14 Tage in Quarantäne gehen in Deutschland.

Fraglich ist demnach auch, ob diese Golferinnen und Golfer einen gültigen, negativen COVID-19-Test bei sich getragen haben. Was ist also tatsächlich an der Grenze kontrolliert worden?

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