13. März 2020: Eine Quarantäne über Ischgl, die eigentlich keine Quarantäne war

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By Sebastian Reinfeldt

Nach fast drei Monaten verschwimmen unsere Erinnerungen, auch die an wichtige Ereignisse. Dann helfen Dokumente, die Erinnerung wieder aufzufrischen. Ischgl, das Paznauntal und St. Anton standen wochenlang unter Quarantäne. Überraschend wurde diese am 13. März 2020 medienwirksam verkündet – von Kanzler Sebastian, kurz nach 14 Uhr. Die Quarantäne gelte, so Kurz bei einer Pressekonferenz wörtlich, „ab sofort„. Tatsächlich gab es um 14 Uhr – und auch danach – keine Quarantäne, die alle Menschen im Paznauntal betraf. Denn nur Österreicherinnen und Österreicher mussten dort bleiben, ebenso die Saisonkräfte. Für ausländische Gäste hingegen wurde das Gegeteil verordnet: Sie mussten das Tal verlassen. Für sie galt die Quarantäne nicht. Dabei wurde weder ihr Gesundheitszustand kontrolliert noch wurden sie getestet. Durch das Vorgehen der Behörden entstand zudem für einige Stunden eine Art rechtsfreier Raum im Paznauntal. Wer von den Gästen Bescheid wusste, konnte noch schnell den Ort unkontrolliert verlassen. So verbreitete sich das Virus – von Ischgl ausgehend – weiter in Europa. In Wien und in Innsbruck hat man offenbar eher in Kategorien von Nationalitäten, Reisepässen und Beherbergungskosten gedacht, und weniger an die Gesundheit der Menschen. Eine Dokumenten-Recherche von Sebastian Reinfeldt. 


Eine knappe Stunde, bevor der Kanzler die Quarantäne über das Paznauntal bekannt gab, wusste der zuständige Tourismusverband Paznaun (TVB Paznaun) bereits Bescheid, dass etwas kommen würde. Um 12 Uhr 58 versendete der Verband eine Mail an alle Beherbergungsbetriebe, mit der sie vorgewarnt wurden. Es enthielt bereits den Namen des ersten tatsächlichen Kontrollpunktes und die Information, dass ausländische Gäste ein Formular benötigen werden (das zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht existierte).

12:58 Uhr: Mail TVB Paznaun an alle Beherbungsbetriebe: Abreise der Gäste nur mit Formular

Liebe Vermieter, wir möchten euch darüber informieren, dass wir soeben informiert wurden, dass in Ulmich ein Check Point eingerichtet wird und Abreise nur mit einem Formular (dieses gibt es noch gar nicht) möglich ist. (….) Personalabreise ist nur für Personen mit Hauptwohnsitz Bezirk Landeck möglich, alle anderen Mitarbeiter müssen 14 Tage in Ischgl bleiben.

Wir informieren wieder. Liebe Grüße

Kanzler Kurz wenige Minuten nach 14 Uhr: “Es werden das Paznauntal und Sankt Anton am Arlberg unter Quarantäne gestellt.”

Wer ist eigentlich dazu befugt, über eine Region in Tirol eine Quarantäne zu verhängen und wer ist dann dafür zuständig, diese im Detail zu organisieren? Die Antwort auf die Frage ist gar nicht so einfach. Fest steht indes, dass der Bundeskanzler qua Amt diese Befugnis nicht hat. Diese kommt den Bezirksbehörden als „mittelbare Bundesverwaltung“ zu. Womit ein Interpretationsspielraum gegeben ist. Kanzler Kurz sagte im O-Ton:

Es werden daher das Paznauntal und Sankt Anton am Arlberg unter Quarantäne gestellt.
Diese Gebiete werden ab sofort isoliert.
Österreicherinnen und Österreicher, die in diesen Gemeinden: Ischgl, See, Kappl, Galtür und Sankt Anton am Arlberg leben, auch die österreichischen Urlauberinnen und Urlauber dort sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Gemeinden werden selbstverständlich bestens versorgt und werden schon in 14 Tagen die Möglichkeit haben, ihr gewohntes Leben fortzusetzen.

Ich möchte insbesondere den Menschen in diesen Gemeinden versichern, dass die Versorgung für sie gewährleistet ist.

Die Maßnahmen, die wir setzen, sind mit den Landeshauptleuten in allen Bundesländern besprochen und werden auch von allen Bundesländern mitgetragen.”

Wortwörtlich informiert Kurz, dass „ab sofort“ isoliert werde.

Zu diesem Zeitpunkt geschah im Paznauntal und in St. Anton allerdings noch nichts. Um 14 Uhr gingen keine Schlagbäume herunter und es wurden auch keine Teststationen errichtet. Das Leben lief (noch) genau so weiter, wie zuvor.

Nehammer: Ausländische Gäste dürfen abreisen

Verkehrsbeschränkungen durchzuführen, das ist eine Aufgabe der Polizei. Zuständig: der Innenminister. Dieser präzisiert die Ausführungen von Kurz im Rahmen der Pressekonferenz wie folgt:

Das heißt, bei den Zu- und Abfahrtstraßen werden Kontrollen durchgeführt. Und die Polizei gemeinsam mit der Gesundheitsbehörde stellt sicher, dass all das, was in Folge passiert, geordnet und gesichert und vor allem im Interesse der Gesundheitsbehörde, um das Virus einzudämmen, auch tatsächlich abläuft.

Das heißt: Die ausländischen Gäste, die sich jetzt in dieser Gegend aufhalten, dürfen abreisen. Sie werden aufgefordert, nicht anzuhalten, sondern zügig ihren Weg in die Heimat zu suchen. Und gleichzeitig wird ihre Identität festgestellt, und auch den Gesundheitsbehörden der Herkunftsländer gemeldet, dass die Personen sich auf dem Rückweg befinden mit dem Auftrag, sich unter häusliche Isolierung zu stellen. Um auch da, in den Ländern, sollte es zu einer Infizierung kommen, das Virus einzudämmen.

Karl Nehammer benennt eindeutig und klar das Ziel dieses Vorgehens: Man möchte verhindern,

dass sich das Virus in Österreich weiter verbreiten kann.

Er kündigt ferner an, dass die Gesundheitsbehörden der Heimatländer informiert würden. Dies ist im Detail (also etwa an die deutschen Gesundheitsämter in den Orten, wo die Gäste herkamen) unseres Wissens nach nicht geschehen. Zumindest haben wir in unseren Recherchen keinen Hinweis auf eine entsprechende Information seitens der Tiroler Behörden gefunden.

14:52 Uhr. Mail des TVB Paznaun an alle Beherbungsbetriebe: Nur Verkehrskontrollen. Abreise aktuell ungehindert möglich

Ein weiteres Mail des Tourismusverbandes Paznaun von 14:52 Uhr lässt erkennen, dass die Zeit bis zum tatsächlichen Erlass der Verordnung (und des Ausreisedokumentes für die ausländischen Gäste) genutzt werden könne. Denn sie schreiben an alle Beherbergungsbetriebe:

Bitte teilt euren Gästen mit, dass bis auf Weiteres nur Verkehrskontrollen in Ulmich stattfinden. Dies gilt für Gäste, Mitarbeiter und Einheimische.
Eine Abreise ist aktuell ungehindert möglich,

Liebe Grüße

Bis auf Weiteres“ ereignete sich dann rund eineinhalb Stunden später.

16:29: Coronavirus-Informationen (sie enthalten die Verordnung der BH Landeck und das Gästeausreiseblatt) werden übermittelt

Erst zweieinhalb Stunden nach der Pressekonferenz der Bundesregierung erfolgt die offizielle Information der Beherbergungsbetriebe. Die zuständigen Polizeikräfte waren unterdessen nur „mündlich“ durch die BH Landeck informiert worden. Vorgesehen waren drei Checkpoints im Paznaun – auf der Pianner Höhe, bei Ulmich und in Ischgl.


Information des TVB Paznaun von 16:29 Uhr

 


Eine interessante Aufgabe stellte die angehängte Information der Tiroler Landesregierung den Betrieben. Demnach sollen die Hotels, Gasthöfe und Pensionen ihre österreichischen Gäste quasi festhalten. Es ist fraglich, auf welcher Rechtsgrundlage so etwas hätte durchgesetzt werden können. In dem Schreiben steht jedenfalls:

Die Beherbergungsunternehmen sind angehalten, österreichische Gäste nicht abreisen zu lassen und alle ihre MitarbeiterInnen des Beherbergungsbetriebs in Quarantäne zu nehmen.

Es folgt eine chaotische Abreise

Nicht nur, dass sich am Nachmittag ein Stau von Fahrzeugen aller Art auf der einzigen Ausfallstraße des Paznauntals gebildet hat. Ausländische Gäste, die mit den Flugzeug angereist waren, wurden in Bussen dichtgedrängt aus dem Tal gebracht und haben sich etwa in Innsbruck Hotelzimmer nehmen müssen. Ihre Rückflüge fanden nämlich erst am Samstag statt. Unter den Hoteliers vor Ort gab es in den Tagen zuvor Warnungen, sie mögen ihre Arbeitskräfte möglichst noch vor der Quarantäne nach Hause schicken.

Bis auf wenige inländische Gäste wurden vor der wirklich durchgesetzten Quarantäne auch Reisende aus Österreich heimgeschickt.

Studie: Urlaubsheimkehrende aus Ischgl haben die Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland und Österreich maßgeblich beeinflusst

Das Ergebnis dieses Tiroler „Ausreisemanagments“ lässt sich an einer Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft ablesen. Darin haben die Forschenden die Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland untersucht. In ihrer Studie Après-ski: The Spread of Coronavirus from Ischgl through Germany kommen sie zu folgendem Resultat:

Ischgl hat eine Hauptrolle gespielt in der Verbeitung der Krankheit.

Die geografische Nähe zu Ischgl in Tirol ist offenbar in der aktuellen Corona-Pandemie einer der Hauptrisikofaktoren für eine vergleichsweise hohe Infektionsrate in der Bevölkerung in Deutschland. Landkreise, die näher an der sogenannten Superspreader-Location Ischgl liegen, haben systematisch höhere Infektionsraten als weiter entfernte. Von anderen Corona-Hotspots geht kein vergleichbarer Einfluss auf das Infektionsgeschehen in Deutschland aus.

Und in Österreich? Verantwortungspingpong

Für Österreich enthält der so genannte „Cluster S“ die größten Fallhäufungen. Mit ihm werden die Infektionen erfasst, die von der Region Paznaun ausgehen, so die AGES.

Ein COVID-19-Fall ist Teil von Cluster S, sofern sich dieser nach dem 31.01.2020 während seiner Inkubationszeit in der Region Paznaun aufgehalten hat oder sich bei einer dieser Personen angesteckt hat. Mit Stand 21.04.2020 gab es im Cluster S insgesamt 825 COVID-19-Fälle in allen Bundesländern Österreichs. In Summe konnten bisher 2.018 Fälle des COVID-19-Ausbruchs in Österreich epidemiologisch abgeklärt werden, das heisst, sie konnten einer Infektions-Quelle und Transmissionskette zugeordnet werden.

Offen ist trotz der Ermittlungen der Tiroler Staatsanwaltschaft, wie diese – aus heutiger Sicht – fatalen Entscheidungen der österreichischen Behörden zum Ausreisemanagement zustande kam. Semiosis hat nachgefragt. In ihren Antworten schickten die zuständigen Ministerien den Fragenden aber im Kreis. Ausgangspunkt unserer Nachfrage war eine Bemerkung des Tiroler Wirtschaftskammerchefs Walser. In einem Interview mit der Tiroler Tageszeitung schiebt dieser die Verantwortung für die chaotische Ausreise nach Wien zum Gesundheitsministerium. Wörtlich meint er:

 

Auf Semiosis-Nachfrage weist das Gesundheitsministerium diese Aussagen aber zurück:

Das BMSGPK war nicht in die Abreiseorganisation der TouristInnen aus Ischgl involviert, es gab keine „Beauftragung“ der Abreise oder eine Weisung diesbezüglich seitens des Gesundheitsministeriums an die Landessanitätsdirektion Tirol.

Und das Innenministerium wiederum antwortet auf dieselbe Anfrage mit:

Das fällt in die Zuständigkeit des des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Return to sender. Unsere Recherchen dauern an.

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