#ischglfiles 13.März 2020: Escape if you can…

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By Sebastian Reinfeldt

Das Verschleppen und Verzögern, das die Verantwortlichen seit dem 3. März 2020 praktizieren, nimmt am heutigen Tag abrupt sein Ende. An seine Stelle tritt das Chaos. Denn am 13. März 2020 herrscht im Tal wortwörtlich ein rechtsfreier Raum. Kanzler Sebastian Kurz erklärt kurz nach 14 Uhr die sofortige Quarantäne über das Paznaun und über St. Anton. Nur ist er dazu gar nicht befugt. Eine entsprechende Verordnung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft liegt zu dem Zeitpunkt nicht vor. Praktisch nichts ist organisert. Die Ischgler Touristiker wussten von der Quarantäne indes früher als andere. Mehr als eine Stunde vor 14 Uhr geben sie das Signal: Rette sich wer kann! Auch am Innsbrucker Flughafen schlagen die ehemaligen Ischgler Gäste auf. Auf bisher unveröffentlichten Fotos ist sichtbar, wie unbesorgt das Virus dort verteilt wird. Offiziell heißt es übrigens bis heute, dass das alles sicher abgelaufen sei.


Die dritte Verordnung für Ischgl, die der Bürgermeister einfach nicht aushängt

Zwei Verordnungen sind seit dem 3. März von der Bezirkshauptmannschaft Landeck für Ischgl erlassen worden. Beide wurden nur teilweise eingehalten. Die dritte Verordnung für den 13. März 2020 wird erst gar nicht umgesetzt. Denn der Bürgermeister, Werner Kurz, schlägt sie einfach nicht am Gemeindebrett an. Konsequenz: Am Freitag, 13. März, transportieren die Seilbahnen noch über 7000 Gäste. Eigentlich hätten sie an diesem Tag bereits stillstehen sollen. Wenn der Bürgermeister sie bekannt gemacht hätte…

13. März: Die Beförderung mit Seilbahnanlagen ist verboten

Die Bezirkshauptmannschaft Landeck verordnet in Ergänzung zur Verordnung vom 11.03.2020, Zahl LA-KAT-COVID-EPI/57/2-2020. als zuständige Behörde gemäߧ§ 15 und 24 Epidemiegesetz 1950 in der geltenden Fassung folgende Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung einer Krankheit, konkret des Corona-Virus (SARS-CoV2):
§ 1
a) Für die Bewohner der Gemeinde lschgl sowie für die in dieser Gemeinde aufhältigen Personen wird die Beförderung mit jenen Kursen des Kraftfahrlinienverkehrs, welche der Abwicklung des Schibusverkehrs dienen, sowie mit Seilbahnanlagen verboten. Ausgenommen sind jene Kurse, die zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehres dienen.
b) Weiters wird für die Bewohner der Gemeinde lschgl sowie für die in dieser Gemeinde aufhältigen Personen der Besuch sämtlicher im Gemeindegebiet befindlichen Gastgewerbebetriebe, die rein der Unterhaltung dienenden Aktivitäten darbieten, verboten. Diese Maßnahmen gelten innerhalb der Betriebsräume und außerhalb auf den Freiterrassen, Gastgärten und den vorgelagerten Freiflächen.
Ausgenommen sind Gastgewerbebetriebe. deren Schwerpunkt auf die Verabreichung von Speisen liegt und die damit der Grundversorgung der Bevölkerung dienen.
§2
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben die Beschränkungen zu überwachen und gegebenenfalls sicherheitspolizeilich einzuschreiten.
§3
Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde lschgl in Kraft.
Die Verordnung vom 10.03.2020, Zahl LA-KAT-COVID-EPI/57/1-2020, mit der verkehrsbeschränkenden Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz 1950 in der Gemeinde lschgl verfügt wurden, tritt mit ln-Kraft-Tretens der gegenständlichen Verordnung außer Kraft.
§4
Wer gemäß § 1 dieser Verordnung zuwiderhandelt, begeht gemäß § 40 Epidemiegesetz 1950 eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu EUR 1.450,00 im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen, zu bestrafen.
Der Bezirkshauptmann:
Dr. Markus Maaß

Dies wird erst am 14.03.2020 morgens kundgemacht

AKTENVERMERK
Kundmachung Verordnung LA-KAT-COVID-EPI/57/3-2020
Betreffend Kundmachung o.a. Verordnung teilt Bgm. Kurz dem Amtsleiter der Gemeinde Ischgl telefonisch mit, dass diese Verordnung am 14.03.2020 morgens kundgemacht werden soll, da der Landeshauptmann als letzten Schitag in Ischgl den 13.03.2020 festgelegt hat.
Dies sei mit Mag. Geiger von der Bezirkshauptmannschaft Landeck sovereinbart.
Ischgl, 12.03.2020

Am Samstag, 14.3. 2020, ist diese Verordnung aber gegenstandslos. Denn dann ist die weitergehende Quarantäne-Verordnung in Kraft getreten.

12.52 Uhr: Ischgler Touristiker: in Ulmich wird ein Check Point eingerichtet

Der Tourismusverband Paznaun – Ischgl informiert die Vermieterinnen und Vermieter in der Region, bevor dies der Kanzler tut.

Wir möchten euch darüber informieren, dass wir soeben informiert wurden, dass in Ulmich ein Check Point eingerichtet wird und Abreise für Gäste nur mit einem Formular (dieses gibt es noch gar nicht) möglich ist.

14:52 Uhr: Eine Abreise ist aktuell ungehindert möglich

Liebe Vermieter, Bitte teilt euren Gästen mit, dass bis auf Weiteres nur Verkehrskontrollen in Ulmich stattfinden. Dies gilt für alle Gäste, Mitarbeiter und Einheimische. Eine Abreise ist aktuell ungehindert möglich. Liebe Grüße

Escape if you can: Beschäftigte am Innsbrucker Flughafen in ständiger Angst

Nach 14 Uhr herrscht im Ort und auf der Ausfallstraße durchs Paznaun ein rechtsfreier Raum. Wer kann, schnappt sich einen fahrbaren Untersatz und verschwindet. Ausländische Gäste steuern dabei den Innsbrucker Flughafen an.

Wir haben zigtausende Passagiere abfertigen müssen, angefangen beim Visitieren (hautnah) Taschenkontrolle usw.. Die Sicherheitsmaßnahmen waren lediglich: Desinfektionsmittel und Handschuhe. Wir haben in ständiger Angst unsere Gesundheit aufs Spiel gesetzt.


Flughafen Innsbruck 13. März 2020


Flughafen Innsbruck 14. März 2020


Gesundheitsministerium: Abreise unter Einhaltung größter Sicherheitsvorkehrungen

Die Ausreise von in der parlamentarischen Anfrage erwähnten (3) Bussen mit Gästen, in der Zeit zwischen 21:00 und 22:00 Uhr an diesem Tag erfolgte – laut polizeilicher Protokollierung – über Zustimmung der Landeseinsatzleitung. Vorgabe war eine direkte Verbringung zu einem Hotel im Raum Imst und (es) wurden die Personen angehalten, die Hotelzimmer nicht zu verlassen. Dies war deshalb möglich, da die Ausreisenden am nächsten Morgen einen gebuchten Rückflug ab dem Flughafen Innsbruck, welcher ebenfalls unter Einhaltung größter Sicherheitsvorkehrungen erfolgte, hatten und eine Nächtigung in Imst durch die Bezirkshauptmannschaft Imst organisierte wurde.

Beschäftigte: Wir haben zu diesem Zeitpunkt den normalen Arbeitsablauf gehabt. Keine Masken.

Nun beweist dieses Foto vom 14. März 2020, dass es tatsächlich keinerlei Sicherheitsmaßnahmen gab. Nicht für das Personal, nicht für die Passagiere. Und das, obwohl die Tiroler Landesregierung Mit-Eigentümerin des Flughafens ist.

Flughafen Innsbruck, 14. März 2020

Die Tiroler Landesregierung ist übrigens am Innsbrucker Flughafen beteiligt.

 


Das Who is Who der wichtigsten Personen in den #ischglfiles findet sich auf unserer entsprechenden Seite im Blog. Klicken Sie hier.

Bisher erschienen

#ischglfiles 3. März 2020: Iceland would like to report

#ischglfiles 4. März 2020: Ein Corona Cluster in Ischgl

#Ischglfiles 5 März 2020: Damit wäre Ischgl aus dem Schussfeld

#ischglfiles 6.März 2020: Warum informieren Sie nicht über die bestätigten Fälle? Sie sollten sich schämen!

#ischglfiles 7. und 8. März: Die Kitzloch-Affäre

#ischglfiles 9. März 2020: Die Situation im Paznaun gerät außer Kontrolle

#ischglfiles 10. März 2020: Nun ist Ischgl offiziell ein superspread event

#ischglfiles 11. März 2020: Was ist ein Apres-Ski-Lokal?

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